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   AG Berlin-Wedding, 24.09.2014 - 13 C 109/13   

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https://dejure.org/2014,35391
AG Berlin-Wedding, 24.09.2014 - 13 C 109/13 (https://dejure.org/2014,35391)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 24.09.2014 - 13 C 109/13 (https://dejure.org/2014,35391)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 24. September 2014 - 13 C 109/13 (https://dejure.org/2014,35391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Androhen von Gewalt als fristloser Kündigungsgrund; §§ 543 Abs. 1, 546 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Androhung von Gewalt; fristlose Kündigung

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Mieterkündigung bei Androhung von Gewalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Androhung von Gewalt rechtfertigt fristlose Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausverwaltung Gewalt angedroht - fristlose Kündigung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige fristlose Kündigung eines Mieters bei Androhung von Gewalt gegenüber Geschäftsführerin der Hausverwaltung - Fortführung des Mietverhältnisses sowie vorherige Abmahnung unzumutbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bereits die Androhung von Gewalt rechtfertigt fristlose Kündigung! (IMR 2015, 232)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 24.09.2014 - 13 C 109/13
    Da sie als Volljährige erstmals in die Wohnung gezogen ist hat diese selbst Besitz und ist daher auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 19.3.2008 - I ZB 56/07) zur Räumung zu verurteilen.
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